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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, können Sie uns gerne eine Nachricht mit Ihrer Frage schicken.

IEGA deckt einen weiten Einsatzbereich ab und ist für Tätigkeiten in Verwaltung und Wirtschaft entwickelt worden. Mit dem Arbeits-Bewertungs-Check (ABC-A), der Teil von IEGA ist, werden die wichtigen Arbeitsanforderungen und ­‑bedingungen dieser Bereiche erfasst.
Keine Berücksichtigung finden in IEGA pädagogische Anforderungen, die für Tätigkeiten im Primar- und Sekundarschulbereich kennzeichnend sind. Für die Verwendung an diesen Schulen bieten wir seit 2008 das Unterstützungsprogramm Denkanstöße!.

Nein, keinesfalls! Ein wichtiges Prinzip ist die Freiwilligkeit der Teilnahme. Sie ist eine entscheidende Voraussetzung, um inhaltlich gültige Ergebnisse erhalten zu können. Deshalb muss jede/r Beschäftigte selbst über ihre/seine Teilnahme entscheiden. Eine verpflichtende und kontrollierte Teilnahme steht darüber hinaus der Anonymität der Befragung entgegen.

Nein, das ist nicht sinnvoll. Eine solche Voraberhebung führt unter den Beschäftigten zu einer Differenzierung zwischen "Teilnehmenden" und "Nicht-Teilnehmenden" und unterstützt damit nicht die Zielsetzungen der Nutzung von IEGA. Es hat sich auch gezeigt, dass der Wunsch nach Teilnahme auch später noch, im Verlauf des weiteren Arbeitsprozesses, entsteht. Von COPING werden deshalb grundsätzlich Zugangscodes für alle Beschäftigten der einzubeziehenden Arbeitsbereiche bzw. Abteilungen zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Teilnahme, über die der Ergebnisbericht Auskunft gibt, so dass aus der Verfahrensweise keine zusätzlichen Kosten durch ungenutzte Codes entstehen.

Dies hat zumindest zwei wesentliche Gründe. Erstens sind die Moderatorinnen und Moderatoren in der Handhabung des anspruchsvollen diagnostischen Instruments IEGA ausgebildet, so dass sie über das erforderliche theoretische Hintergrundwissen und Interpretationserfahrungen verfügen. Zweitens bringen sie als Außenstehende und neutrale Personen eine unabhängige Sichtweise ein. Das befördert die konstruktive und sachliche Auseinandersetzung mit Problemen und damit die Lösungsfindung.

Ein genereller Verzicht auf die Unterstützung durch eine Moderation hat sich nach den bisherigen Erfahrungen als problematisch erwiesen. Zumindest die Besprechung der Ergebnisse mit der Geschäftsleitung und den Beschäftigten zur Ableitung von Schlussfolgerungen sollte gemeinsam mit der Moderatorin/dem Moderator erfolgen, um den maximalen Nutzen aus den Ergebnissen ziehen zu können. Das gesamte Ausmaß der gewünschten Unterstützung sollte mit den Moderatoren konkret vereinbart werden.

Es sollte ein Zeitraum von ca. 2–3 Woche gewählt werden.

Ja, das ist problemlos möglich. Eine Verlängerung (um ca. 5-10 Tage) empfiehlt sich insbesondere dann, wenn der angestrebte Umfang der Teilnahme der Beschäftigten noch nicht erreicht wurde. Allerdings sollte in diesem Zusammenhang auch geklärt werden, weshalb sich die Teilnahme nicht wie gewünscht entwickelt hat und die Ursachen dafür nach Möglichkeit beseitigt werden.

Die Ansprech- und Kontaktperson des Betriebes/Unternehmens hat die Möglichkeit, über das Internet eine Teilnahmestatistik einzusehen. Auf einzelne Beschäftigte kann dabei nicht geschlossen werden.

Unmittelbar nach Abschluss der Befragung erhalten die Geschäftsleitung und die Moderatorin/der Moderator den Ergebnisbericht von COPING. Der zeitliche Abstand zur Besprechung der Ergebnisse mit der Geschäftsleitung sollte kurzgehalten werden. Günstig wäre es, einen Zeitraum von 14 Tagen nicht wesentlich zu überschreiten. Die Vorstellung der Ergebnisse vor den Beschäftigten sollte einen Zeitraum 4-6 Wochen nach Befragungsende nicht überschreiten.

Ja, das ist unter Verwendung des Logins und des persönlichen Zugangscodes zeitlich unbegrenzt möglich. Login und Zugangscode sollten deshalb dauerhaft aufbewahrt werden. Wir empfehlen, die in IEGA vorgesehene E-Mail-Funktion zu nutzen, um die eigenen Zugangsdaten an das persönliche Postfach zu versenden. Die dabei verwendete E-Mail-Adresse wird nicht gespeichert.

COPING bietet IEGA sowohl Einzelpersonen als auch Betrieben und Unternehmen zu einem äußerst günstigen Preis an. Bei der Nutzung durch Betriebe und Unternehmen erfolgt die Abrechnung nicht nach der Anzahl der bezogenen Codes, sondern ausschließlich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme. Genaue Auskunft gibt die jeweils gültige Preisliste.

Die Moderatorinnen und Moderatoren arbeiten als Selbstständige oder üben diese Tätigkeit nebenberuflich aus. Deshalb obliegt ihnen die Festlegung der Preise für ihre Leistungen.

Nein. Wer im festgelegten Bearbeitungszeitraum, der mit der Abfassung des Ergebnisberichts für den Betrieb bzw. das Unternehmen endet, nicht an der Befragung teilgenommen hat, kann den Fragebogen auch noch später beantworten. Allerdings gehen die verspäteten Einschätzungen nicht mehr in den Ergebnisbericht ein. Nicht genutzte Codes verlieren automatisch ihre Gültigkeit, sobald der erste Retestcode unter dem zugehörigen Login verwendet wurde. Zugangscodes, die für die Ersterhebung bereitgestellt wurden, können nicht für die Zweitbefragung genutzt werden.

Nach frühestens einem Jahr ist eine Zweitbefragung mittels IEGA möglich, ohne dass weitere Rücksprache mit COPING genommen werden muss. Der Ergebnisbericht wird auf Anfrage dann kostenlos per E-Mail zugesandt. An der wiederholten Befragung können alle Personen teilnehmen, die auch an der Erstbefragung mitgewirkt haben, da mit der Teilnahme der Retestcode generiert wird. Wer an der Erstbefragung nicht teilgenommen hat, sich aber an der Zweitdurchführung der Befragung beteiligen möchte, benötigte einen gesonderten Retestcode, der bei COPING angefordert werden kann.

Mit dem persönlichen Zugangscode hat jede teilnehmende Person dauerhaft anonymen Zugang zu ihren Ergebnissen der Befragung. Diese enthalten auch den Retestcode, der den Zugang für die Teilnahme an einer zweiten Befragung erlaubt. Mit einer wiederholten Standortbestimmung besteht die Möglichkeit zu überprüfen, inwieweit Entwicklungsbemühungen um die eigene Person mit angestrebten Veränderungen einhergehen.

Mit einer Ausnahme werden im Rahmen von IEGA keine Daten erhoben, die eine Identifikation von Personen zulassen und deshalb konkreten Personen zugeordnet werden können. Bei der Ausnahme handelt es sich um Führungskräfte, die Rückmeldungen zu ihrem Führungsverhalten wünschen. Hier wird – solange erforderlich – der Name verschlüsselt gespeichert. In Übereinstimmung mit der Europäischen DSGVO wird dazu das Einverständnis der jeweiligen Führungskräfte eingeholt. Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden dann umgehend durch COPING gelöscht.

Zugriff auf die mit IEGA erhobenen Daten hat ausschließlich COPING. Die gespeicherten Daten werden niemals weitergegeben. Weitere Infos können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

Wirksame Gesundheitsförderung im Sinne von Verhaltens- und Verhältnisprävention erfordert die gemeinsame Analyse der persönlichen Ressourcen der Beschäftigten und der Anforderungen und Bedingungen in der Arbeit. Verhalten und Verhältnisse stehen im Zusammenhang, und nur die Kenntnis beider Seiten erlaubt es, bestehenden Förderbedarf zu ermitteln und die Arbeitsverhältnisse darauf abgestimmt zu entwickeln. Mit dem Verzicht auf einzelne Fragebögen von IEGA wird dieser Zielsetzung nicht mehr entsprochen. Aus diesem Grunde bieten wir die Instrumente nicht als Einzelverfahren an.

Für die Nutzung von AVEM als Einzelverfahren stehen eine Papier-Bleistift-Form über den Pearson-Verlag sowie eine computerbasierte Anwendung über die Firma Schuhfried zur Verfügung.